GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
Die GOÄ-Ziffer 2233 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen und 73,73 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Diese Ziffer betrifft die geschlossene Einrenkung einer angeborenen Luxation des Hueftgelenks, wie sie im Rahmen einer Hueftdysplasie bei Saeuglingen oder Kleinkindern auftreten kann. Im Unterschied zu den Ziffern fuer traumatische Hueftluxationen handelt es sich hier um eine kongenitale Fehlbildung des Hueftgelenks, bei der der Hueftkopf nicht regelrecht in der Pfanne sitzt und durch manuelle Reposition, etwa in Anlehnung an gaengige Repositionstechniken, eingestellt wird, meist gefolgt von einer Retention mittels Spreizhose oder Gipsverband. Die Ziffer erfasst die einmalige Einrenkung. Fuer nachfolgende Stellungsaenderungen oder wiederholte einrenkende Behandlungen im weiteren Therapieverlauf ist die gesondert vorgesehene Folgeziffer anzusetzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 32,06 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 73,73 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 112,20 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2233 steht für „Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2233 ist mit 550 Punkten bewertet; das entspricht 32,06 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 73,73 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2233 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.