GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2231: Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks

Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks

Die GOÄ-Ziffer 2231 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die geschlossene, unblutige Einrenkung einer akuten Luxation des Hueftgelenks. Sie kommt insbesondere nach traumatischen Ereignissen, etwa Verkehrsunfaellen, oder bei Luxation einer Hueftendoprothese zur Anwendung, wenn das ausgerenkte Gelenk manuell unter Zug und gezielter Rotation reponiert werden kann, in der Regel unter Analgesie oder Kurznarkose. Angewendet wird die Ziffer bei einer frischen, zeitnah behandelten Verrenkung. Bei einer bereits laenger bestehenden, alten Luxation ist stattdessen die entsprechende Ziffer fuer die alte Hueftluxation anzusetzen, da hier durch Weichteilschrumpfung erschwerte Bedingungen vorliegen. Gelingt die geschlossene Reposition nicht, ist die operative Einrichtung der traumatischen Hueftgelenksluxation zu berechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2231

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2231?

Die GOÄ-Ziffer 2231 steht für „Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2231?

Die GOÄ-Ziffer 2231 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2231 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2231?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2231 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.