GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2218: Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks

Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2218 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 540 Punkten bewertet; das entspricht 31,48 € beim einfachen und 72,39 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer betrifft die geschlossene Einrenkung einer bereits laenger bestehenden, alten Luxation des Schultergelenks, im Gegensatz zur Reposition einer frischen Verrenkung. Durch den zeitlichen Abstand zum urspruenglichen Ereignis haben sich haeufig Kapselschrumpfung, Verklebungen oder muskulaere Fixierung eingestellt, sodass die manuelle Reposition technisch anspruchsvoller ist als bei einer akuten Luxation und mitunter laengeren Zug oder wiederholte Manipulationsversuche erfordert. Die Ziffer wird angesetzt, solange die Einrenkung geschlossen, also ohne Eroeffnung des Gelenks, gelingt. Ist wegen fortgeschrittener Vernarbung oder blockierender Strukturen eine geschlossene Reposition nicht mehr moeglich, ist stattdessen die operative Einrenkung der Schulterluxation zu berechnen.

Gebühren und Steigerungssatz

540 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach31,48 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach72,39 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach110,16 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2218

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2218?

Die GOÄ-Ziffer 2218 steht für „Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2218?

Die GOÄ-Ziffer 2218 ist mit 540 Punkten bewertet; das entspricht 31,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2218 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 72,39 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2218?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2218 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.