GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2217: Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks

Die GOÄ-Ziffer 2217 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen und 49,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die geschlossene, unblutige Einrenkung einer akuten Luxation des Schultergelenks, wie sie typischerweise nach einem Sturz auf den ausgestreckten Arm oder direktem Trauma auftritt. Die Reposition erfolgt manuell mittels Zug- und Rotationstechniken, haeufig unter Analgesie oder Sedierung, ohne dass das Gelenk chirurgisch eroeffnet wird. Die Ziffer setzt eine frische, also zeitnah zum Unfallereignis behandelte Verrenkung voraus und unterscheidet sich dadurch von der Einrenkung einer alten, laenger bestehenden Luxation, die wegen erschwerter Bedingungen durch beginnende Vernarbung gesondert erfasst ist. Gelingt die geschlossene Reposition nicht, etwa bei interponierten Strukturen oder begleitenden Frakturen, ist die operative Einrenkung des Schultergelenks anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

370 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach21,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach49,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach75,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2217

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2217?

Die GOÄ-Ziffer 2217 steht für „Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2217?

Die GOÄ-Ziffer 2217 ist mit 370 Punkten bewertet; das entspricht 21,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2217 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 49,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2217?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2217 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.