GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2212: Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks

Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks

Die GOÄ-Ziffer 2212 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen und 56,31 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks, also die Reposition einer bereits länger bestehenden, nicht frisch versorgten Verrenkung dieser Gelenke. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Behandlung verzögert erfolgt und die Reposition durch zwischenzeitliche Vernarbung oder Weichteilkontraktur erschwert ist. Von der Einrenkung der frischen Luxation nach Ziffer 2211 unterscheidet sie sich durch das Merkmal der Chronizität. Kann die Reposition auch im veralteten Zustand nicht geschlossen erreicht werden, ist stattdessen die operative Einrenkung nach Ziffer 2213 abzurechnen, die den chirurgischen Zugang zum Gelenk abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

420 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach24,48 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach56,31 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach85,68 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2212

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2212?

Die GOÄ-Ziffer 2212 steht für „Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2212?

Die GOÄ-Ziffer 2212 ist mit 420 Punkten bewertet; das entspricht 24,48 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2212 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 56,31 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2212?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2212 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.