GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2206: Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks

Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2206 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen und 18,77 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst die Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks, also die Reposition einer bereits länger zurückliegenden, nicht frisch versorgten Verrenkung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Erstversorgung unterblieben ist oder die Luxation aus anderen Gründen erst verzögert behandelt wird, wobei die Reposition durch zwischenzeitliche Vernarbung oder Weichteilkontraktur erschwert sein kann. Die Abgrenzung zur Ziffer 2205 erfolgt ausschließlich über das Merkmal alt gegenüber der frischen Luxation desselben Gelenktyps. Für das Daumengelenk gelten mit den Ziffern 2207 und 2208 eigene, entsprechend nach frischer und alter Luxation unterschiedene Regelungen.

Gebühren und Steigerungssatz

140 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach8,16 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach18,77 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach28,56 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2206

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2206?

Die GOÄ-Ziffer 2206 steht für „Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2206?

Die GOÄ-Ziffer 2206 ist mit 140 Punkten bewertet; das entspricht 8,16 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2206 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 18,77 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2206?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2206 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.