GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2205: Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks

Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks

Die GOÄ-Ziffer 2205 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 93 Punkten bewertet; das entspricht 5,42 € beim einfachen und 12,47 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks, also die Reposition einer frischen Verrenkung dieser kleinen peripheren Gelenke. Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Finger- oder Zehengelenk unmittelbar nach dem auslösenden Ereignis, also im frischen Zustand, wieder eingerichtet wird. Von der Einrenkung einer alten, bereits länger bestehenden Luxation desselben Gelenktyps nach Ziffer 2206 unterscheidet sie sich durch den Zeitpunkt der Versorgung: hier handelt es sich um die frische, dort um die veraltete Verrenkung. Von den gesondert aufgeführten Ziffern für Daumengelenke grenzt sie sich durch das betroffene Gelenk ab, da für Daumengelenke eigene Ziffern bestehen.

Gebühren und Steigerungssatz

93 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,42 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach12,47 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach18,97 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2205

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2205?

Die GOÄ-Ziffer 2205 steht für „Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2205?

Die GOÄ-Ziffer 2205 ist mit 93 Punkten bewertet; das entspricht 5,42 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2205 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,47 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2205?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2205 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.