GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2075: Sehnenverkürzung oder -raffung

Sehnenverkürzung oder -raffung

Die GOÄ-Ziffer 2075 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Sehnenverkürzung oder -raffung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Sehnenverkürzung oder -raffung. Angewendet wird sie, wenn eine zu lange oder überdehnte Sehne, etwa infolge einer Verletzung, einer langbestehenden Ruptur oder einer Fehlfunktion, operativ auf die richtige Spannung gebracht werden muss, indem ein Teil der Sehne entfernt und die Enden neu vernäht (Verkürzung) oder die Sehnensubstanz durch Falten und Raffnähte gestrafft wird (Raffung), ohne dass Gewebe an eine andere anatomische Stelle versetzt wird. Ziel ist die Wiederherstellung einer funktionsgerechten Muskel-Sehnen-Spannung. Die Leistung ist von der Sehnenverlängerung nach Nummer 2064, die den gegenteiligen Zweck verfolgt, sowie von der Sehnenverpflanzung nach Nummer 2074 abzugrenzen, bei der die Sehne an einen anderen Ort versetzt wird.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach123,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach188,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2075

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2075?

Die GOÄ-Ziffer 2075 steht für „Sehnenverkürzung oder -raffung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2075?

Die GOÄ-Ziffer 2075 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2075 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2075?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2075 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.