GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1750: Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus

Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus

Die GOÄ-Ziffer 1750 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen und 428,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer bildet dieselbe Operation wie Ziffer 1749 ab, jedoch als beidseitige Anlage der Gefäßanastomose zur Behandlung eines Priapismus. Sie wird angesetzt, wenn eine einseitige Shuntverbindung nicht genügt, um den venösen Abfluss aus den Corpora cavernosa ausreichend wiederherzustellen, und deshalb beidseits operiert werden muss, etwa bei besonders ausgeprägter oder therapieresistenter Dauererektion. Inhaltlich umfasst die Leistung die operative Freilegung und Verbindung der entsprechenden Gefäßstrukturen auf beiden Seiten in einer Sitzung. Die Abgrenzung zu Ziffer 1749 liegt allein im Umfang (einseitig versus beidseitig), nicht im operativen Grundprinzip, sodass beide Ziffern nicht nebeneinander für denselben Eingriff berechnet werden.

Gebühren und Steigerungssatz

3200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach186,52 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach428,99 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach652,82 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1750

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1750?

Die GOÄ-Ziffer 1750 steht für „Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1750?

Die GOÄ-Ziffer 1750 ist mit 3200 Punkten bewertet; das entspricht 186,52 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1750 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 428,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1750?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1750 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.