GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1542: Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung

Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung

Die GOÄ-Ziffer 1542 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst die Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung, also einen rekonstruktiven Eingriff, bei dem die Lage eines Stimmbandes operativ verändert wird, um die Stimm- oder Atemfunktion zu verbessern. Typischer Anwendungsfall ist eine funktionsbeeinträchtigende Fehlstellung eines Stimmbandes, etwa infolge einer Lähmung, bei der durch eine operative Verlagerung des Stimmbandes zur Mittellinie hin (Medialisierung) der Stimmlippenschluss verbessert und dadurch die Stimmqualität sowie gegebenenfalls der Schutz der Atemwege beim Schlucken optimiert werden. Die Leistung umfasst den gesamten plastisch-rekonstruktiven Eingriff am Kehlkopf mit gezielter Repositionierung des Stimmbandes. Sie ist von der operativen Stenosebeseitigung im Glottisbereich und von der endolaryngealen Stimmbandresektion abzugrenzen, da hier keine Gewebeentfernung, sondern eine funktionelle Lageveränderung im Vordergrund steht.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1542

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1542?

Die GOÄ-Ziffer 1542 steht für „Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1542?

Die GOÄ-Ziffer 1542 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1542 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1542?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1542 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.