GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1366: Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung…

Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen

Die GOÄ-Ziffer 1366 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen und 148,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1366 vergütet die vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung sowie den operativen Eingriff bei vaskulären, also gefäßbedingten, Netzhauterkrankungen. Anders als Ziffer 1365, die die Lichtkoagulation je Sitzung erfasst, betrifft 1366 einen chirurgischen, nicht rein laserbasierten Eingriff mit vorbeugendem oder gefäßbezogenem Charakter. Angewendet wird die Leistung, wenn Risikofaktoren für eine Netzhautablösung operativ behandelt werden müssen, oder wenn eine Erkrankung der Netzhautgefäße einen operativen Eingriff erfordert, ohne dass bereits eine Ablösung eingetreten ist. Abzugrenzen ist die Ziffer von den Operationen einer bereits vorliegenden Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen (1367, 1368), die auf eine schon eingetretene Ablösung reagieren, während 1366 den präventiven beziehungsweise gefäßbedingten Eingriff vor Eintritt der Ablösung abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

1110 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach64,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach148,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach226,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1366

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1366?

Die GOÄ-Ziffer 1366 steht für „Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1366?

Die GOÄ-Ziffer 1366 ist mit 1110 Punkten bewertet; das entspricht 64,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1366 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 148,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1366?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1366 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.