GOÄ-Lexikon › Kapitel I: Augenheilkunde
Operation des evertierten Tränenpünktchens
Die GOÄ-Ziffer 1297 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation des evertierten Tränenpünktchens“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen und 20,38 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Ziffer 1297 vergütet die Operation des evertierten Tränenpünktchens. Sie kommt zur Anwendung, wenn sich der Tränenpunkt am Lidrand nach außen gestülpt hat und dadurch nicht mehr richtig in Kontakt mit dem Tränensee steht, was den Tränenabfluss beeinträchtigt und häufig zu tränenden Augen führt. Die operative Korrektur zielt darauf ab, die normale Position des Tränenpünktchens am Lidrand wiederherzustellen, sodass die Tränenflüssigkeit wieder ordnungsgemäß abfließen kann. Typischer Anwendungsfall ist eine altersbedingte oder narbig bedingte Fehlstellung des Tränenpunkts, die operativ, etwa durch eine kleine Lidrandplastik, behoben wird. Die Leistung ist damit als gezielter, auf den Tränenpunkt beschränkter Eingriff von weiterreichenden Operationen an den übrigen Tränenwegen abzugrenzen.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 8,86 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 20,38 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 31,01 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1297 steht für „Operation des evertierten Tränenpünktchens“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1297 ist mit 152 Punkten bewertet; das entspricht 8,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 20,38 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1297 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.