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GOÄ-Rechner

Berechnen Sie die Gebühr für jede GOÄ-Ziffer: Ziffer wählen, Steigerungsfaktor einstellen, Betrag ablesen. Der Rechner nutzt den amtlichen Punktwert von 5,82873 Cent und die Steigerungssätze nach § 5 GOÄ, dieselbe Logik wie die Gebührentabellen im GOÄ-Lexikon.

Nr. 1 · Kapitel B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen

Beratung – auch mittels Fernsprecher

1,03,5

Gebühr beim 2,3-fachen Satz

10,72 €

80 Punkte × 0,0582873 € × 2,3

SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,72 €
Höchstsatzmit Begründung3,5-fach16,32 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Sie rechnen das gerade von Hand?

Catalys kodiert Ihre GOÄ-Ziffern per KI, prüft die Rechnung und versendet sie automatisch – vom Befund zum fertigen Privatbeleg in Minuten statt Stunden. Kein Nachschlagen, kein manuelles Rechnen.

So entsteht der Betrag

Jede GOÄ-Gebühr folgt derselben Formel: Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Details erklären die Beiträge zum GOÄ-Punktwert und zum Steigerungsfaktor. Alle Ziffern mit Legende und Abrechnungsbestimmungen finden Sie im GOÄ-Lexikon.

Häufige Fragen zum GOÄ-Rechner

Wie funktioniert der GOÄ-Rechner?

Wählen Sie eine GOÄ-Ziffer und stellen Sie den Steigerungsfaktor ein. Der Rechner multipliziert die Punktzahl der Ziffer mit dem amtlichen Punktwert (5,82873 Cent) und dem Faktor und zeigt die Gebühr für Einfachsatz, Regelhöchstsatz und Höchstsatz.

Ist der GOÄ-Rechner kostenlos?

Ja, der GOÄ-Rechner ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Er greift auf das amtliche Gebührenverzeichnis der GOÄ mit über 2.400 Ziffern zu.

Welcher Steigerungsfaktor ist voreingestellt?

Voreingestellt ist der Regelhöchstsatz der jeweiligen Leistungsart, für persönliche ärztliche Leistungen also der 2,3-fache Satz. Bis zu diesem Faktor darf ohne gesonderte schriftliche Begründung abgerechnet werden.

Sind die berechneten Beträge verbindlich?

Die Beträge folgen dem amtlichen GOÄ-Punktwert und den Steigerungssätzen nach § 5 GOÄ, sind aber ohne Gewähr und kein Ersatz für eine Abrechnungsberatung. Maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner gültigen Fassung.

Gebühren nicht einzeln nachschlagen

catalys kodiert die Leistungen aus dem Befund, wählt Ziffer und Steigerungsfaktor, berechnet die Gebühren und erstellt die fertige Rechnung. Die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Beträge berechnet nach dem amtlichen GOÄ-Punktwert (5,82873 Cent) und den Steigerungssätzen nach § 5 GOÄ, ohne Gewähr und kein Ersatz für eine Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.