Jede GOÄ-Gebühr entsteht aus derselben Formel: Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Die Punktzahl steht für jede Ziffer im Gebührenverzeichnis, der Punktwert ist bundeseinheitlich festgelegt und der Steigerungsfaktor bildet den Aufwand der einzelnen Leistung ab.
Der amtliche Punktwert der GOÄ beträgt 5,82873 Cent, also 0,0582873 Euro je Punkt. Er ist seit 1996 unverändert und gilt einheitlich für alle Ziffern. Die Punktzahl einer Ziffer, multipliziert mit dem Punktwert, ergibt den Einfachsatz (1,0-fach).
Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) ist mit 80 Punkten bewertet. Daraus ergeben sich folgende Beträge:
| Steigerungssatz | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz (1,0) | 80 × 0,0582873 € | 4,66 € |
| Regelhöchstsatz (2,3) | 80 × 0,0582873 € × 2,3 | 10,72 € |
| Höchstsatz (3,5) | 80 × 0,0582873 € × 3,5 | 16,32 € |
Den Betrag für jede andere Ziffer und jeden Faktor ermitteln Sie direkt mit dem GOÄ-Rechner. Wie der Steigerungsfaktor zustande kommt, erklärt der zugehörige Beitrag.
Der amtliche Betrag entsteht, wenn Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor in einem Schritt berechnet und erst am Ende auf volle Cent gerundet wird. Wird stattdessen der bereits gerundete Einfachsatz erneut mit dem Faktor multipliziert und wieder gerundet, weicht das Ergebnis bei vielen Ziffern um ein bis zwei Cent ab. catalys und der GOÄ-Rechner runden einmal am Ende, passend zu den publizierten Gebührentabellen.
Der amtliche Punktwert der GOÄ beträgt 5,82873 Cent (0,0582873 Euro) je Punkt. Er ist seit 1996 unverändert und gilt einheitlich für alle Ziffern des Gebührenverzeichnisses.
Die Gebühr ergibt sich aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Beispiel: Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) ist mit 80 Punkten bewertet. 80 × 0,0582873 Euro ergibt 4,66 Euro als Einfachsatz; beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz sind es 10,72 Euro.
Solche Abweichungen entstehen durch die Rundung. Rechnet man Punktzahl × Punktwert × Faktor in einem Schritt und rundet erst am Ende auf volle Cent, ergibt sich der amtliche Betrag. Wird der gerundete Einfachsatz erneut mit dem Faktor multipliziert und wieder gerundet, weicht das Ergebnis bei vielen Ziffern um ein bis zwei Cent ab.
Die geplante GOÄ-Reform (GOÄneu) sieht feste Eurobeträge je Leistung anstelle der Kombination aus Punktzahl, Punktwert und Steigerungsfaktor vor. Bis zu ihrem Inkrafttreten gilt der bisherige Punktwert von 5,82873 Cent weiter.
Gebühren nicht per Hand rechnen
catalys kodiert die Leistungen aus dem Befund, berechnet die Gebühren korrekt und erstellt die fertige Rechnung. Die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Beträge berechnet nach dem amtlichen GOÄ-Punktwert (5,82873 Cent), ohne Gewähr und kein Ersatz für eine Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.