GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 691: Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung…

Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 691 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen und 187,69 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 691 vergütet die Ösophago-, Gastro- oder Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen, gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet als therapeutisches Verfahren bei Patienten mit Ösophagusvarizen, etwa im Rahmen einer portalen Hypertension bei Leberzirrhose, um durch Injektion eines Sklerosierungsmittels in oder um die Varizen deren Blutungsrisiko zu senken oder eine akute Varizenblutung zu behandeln. Im Unterschied zu den rein diagnostischen Endoskopie-Ziffern wie Nummer 680 beinhaltet diese Leistung ausdrücklich den zusätzlichen therapeutischen Schritt der Sklerosierung im Anschluss an die endoskopische Darstellung der Speiseröhre, des Magens oder des Bulbus duodeni und stellt damit eine kombinierte diagnostisch-therapeutische Maßnahme dar.

Gebühren und Steigerungssatz

1400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach81,60 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach187,69 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach285,61 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 691

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 691?

Die GOÄ-Ziffer 691 steht für „Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 691?

Die GOÄ-Ziffer 691 ist mit 1400 Punkten bewertet; das entspricht 81,60 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 691 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 187,69 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 691?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 691 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.