GOÄ-LexikonKapitel P: Sektionsleistungen

GOÄ-Ziffer 6018: Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder…

Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes

Die GOÄ-Ziffer 6018 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes“ (Kapitel P. Sektionsleistungen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 6018 vergueter die mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rueckenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau, einschliesslich der Beurteilung des Befundes. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der postmortalen Diagnostik eine histologische Untersuchung von Nervengewebe, Rueckenmark oder Gehirn erforderlich ist, um feingewebliche Veraenderungen zu erfassen, die bei der makroskopischen neuropathologischen Untersuchung nach Nummer 6010 nicht sichtbar sind. Waehrend 6010 die makroskopische Begutachtung des Zentralnervensystems beschreibt, betrifft 6018 gezielt die mikroskopische, histologische Ebene desselben beziehungsweise verwandten Gewebes. Von den Ziffern fuer die mikroskopische Untersuchung von Organen oder Knochen unterscheidet sie sich durch den ausschliesslichen Bezug auf Nervengewebe, Rueckenmark und Gehirn.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 6018

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 6018?

Die GOÄ-Ziffer 6018 steht für „Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau – einschließlich des Befundes“ und gehört zu Kapitel P. Sektionsleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 6018?

Die GOÄ-Ziffer 6018 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 6018 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 6018?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 6018 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.