GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5472: Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden…

Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle

Die GOÄ-Ziffer 5472 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen und 99,67 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer erfasst szintigraphische Untersuchungen ohne eigentliche Bildgebung, etwa von Hoden, Tränenkanälen, Augen oder Tuben, sowie Funktionsmessungen wie die Bestimmung der Ejektionsfraktion mittels Messsonde. Sie wird angewendet, wenn statt einer flächigen szintigraphischen Darstellung lediglich eine punktuelle Aktivitätsmessung mit einer Sonde erfolgt, um eine bestimmte Funktion oder Durchgängigkeit zu überprüfen, etwa bei Verdacht auf eine Tränenwegsstenose oder zur einfachen Funktionsbeurteilung eines Organs ohne den Aufwand einer bildgebenden Gammakamera-Untersuchung. Die Ziffer grenzt sich damit von den bildgebenden Szintigraphien anderer Nummern ab, indem sie gezielt die sondenbasierte, nicht bildgebende Messmethode abbildet.

Gebühren und Steigerungssatz

950 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach55,37 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach99,67 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach138,43 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5472

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5472?

Die GOÄ-Ziffer 5472 steht für „Szintigr aphische Untersuchungen (z. B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z. B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5472?

Die GOÄ-Ziffer 5472 ist mit 950 Punkten bewertet; das entspricht 55,37 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5472 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 99,67 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5472?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 5472 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.