GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5424: Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen…

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie

Die GOÄ-Ziffer 5424 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen und 293,77 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5424 erfasst die szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern sowohl in Ruhe als auch unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung. Sie wird angesetzt, wenn im Rahmen eines Untersuchungsgangs beide Zustände, Ruhe und Belastung, myokardszintigraphisch erfasst werden, um Durchblutungsstörungen des Herzmuskels sowohl in Ruhe als auch unter Belastung zu beurteilen und so etwa reversible von fixierten Perfusionsdefekten zu unterscheiden. Als kombinierte Leistung schließt sie die getrennte Berechnung der Einzeluntersuchungen nach Nummer 5422 und/oder 5423 aus, da diese in ihr aufgehen.

Gebühren und Steigerungssatz

2800 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach163,20 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach293,77 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach408,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Neben der Leistung nach Nummer 5424 sind die Leistungen nach den Nummern 5422 und/oder 5423 nicht berechnungsfähig. e.

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 5424 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5424

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5424?

Die GOÄ-Ziffer 5424 steht für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung Knochen- und Knochenmarkszintigraphie“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5424?

Die GOÄ-Ziffer 5424 ist mit 2800 Punkten bewertet; das entspricht 163,20 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5424 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 293,77 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5424?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 5424 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.