GOÄ-LexikonKapitel O: Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie

GOÄ-Ziffer 5422: Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen…

Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung

Die GOÄ-Ziffer 5422 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung“ (Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie, Abschnitt II. Nuklearmedizin). Sie ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen und 104,92 € beim 1,8-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 5422 erfasst die szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe, gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung. Sie wird eingesetzt, um die Durchblutung des Herzmuskels im Ruhezustand mit einem gezielt an das Myokard bindenden Radiopharmakon darzustellen, etwa zur Beurteilung von Durchblutungsdefekten. Die Leistungen nach den Nummern 5422 und 5423 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig, da Nummer 5423 dieselbe Untersuchung unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation beschreibt; werden beide Zustände untersucht, ist stattdessen die kombinierte Nummer 5424 anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach58,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung1,8-fach104,92 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung2,5-fach145,72 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 3 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Die Leistungen nach den Nummern 5422 und 5423 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig

Ausschlussziffern

Laut den Abrechnungsbestimmungen ist die GOÄ-Ziffer 5422 nicht neben diesen Ziffern berechnungsfähig:

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 5422

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 5422?

Die GOÄ-Ziffer 5422 steht für „Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung“ und gehört zu Kapitel O. Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 5422?

Die GOÄ-Ziffer 5422 ist mit 1000 Punkten bewertet; das entspricht 58,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 5422 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (1,8-fach) beträgt die Gebühr 104,92 €; höhere Faktoren bis zum 2,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 5422?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 5422 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.