GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 498: Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder…

Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika

Die GOÄ-Ziffer 498 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 498 bezeichnet die Blockade des Truncus sympathicus am thorakalen Grenzstrang oder am Plexus solaris mittels Anästhetika. Sie wird angewendet, wenn eine gezielte Unterbrechung sympathischer Nervenbahnen im Brustbereich oder im Bereich des Plexus solaris im Oberbauch therapeutisch notwendig ist, etwa im Rahmen der Schmerztherapie bei viszeralen Schmerzzuständen oder Durchblutungsstörungen, die dem thorakalen sympathischen System zugeordnet werden. Die Leistung umfasst die Injektion des Anästhetikums an den thorakalen Grenzstrang beziehungsweise den Plexus solaris. Sie unterscheidet sich von Ziffer 497, die dieselbe Blockadetechnik am lumbalen Grenzstrang oder Ganglion stellatum und damit an anderer anatomischer Lokalisation betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 498

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 498?

Die GOÄ-Ziffer 498 steht für „Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 498?

Die GOÄ-Ziffer 498 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 498 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 498?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 498 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?

catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.

Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.