GOÄ-LexikonKapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik

GOÄ-Ziffer 4873: Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien…

Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehende r Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme

Die GOÄ-Ziffer 4873 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehende r Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt III. Zytogenetik). Sie ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen und 406,20 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4873 vergütet die Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien, bei der im Unterschied zu Nummer 4872 eine vorangehende Kultivierung und zusätzlich eine langzeitige Subkultivierung des Zellmaterials erforderlich ist, gegebenenfalls einschließlich der Materialentnahme. Diese aufwendigere Kulturführung wird benötigt, wenn das Ausgangsmaterial nicht wie periphere Lymphozyten direkt teilungsaktiv ist, sondern erst über einen längeren Zeitraum angezüchtet werden muss, etwa bei Hautbiopsien, Fruchtwasserzellen oder anderen Gewebeproben. Eingesetzt wird die Untersuchung insbesondere in der pränatalen Diagnostik sowie bei genetischen Fragestellungen, bei denen kein geeignetes Blutmaterial zur Verfügung steht. Die längere Kultivierungs- und Subkultivierungsphase begründet den höheren Untersuchungsaufwand gegenüber der kurzzeitigen Kultivierung nach Nummer 4872 und rechtfertigt die eigenständige Abrechnungsziffer für dieses aufwendigere Verfahren.

Gebühren und Steigerungssatz

3030 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach176,61 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach406,20 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach618,14 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4873

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4873?

Die GOÄ-Ziffer 4873 steht für „Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehende r Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4873?

Die GOÄ-Ziffer 4873 ist mit 3030 Punkten bewertet; das entspricht 176,61 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4873 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 406,20 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4873?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4873 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.