GOÄ-LexikonKapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik

GOÄ-Ziffer 4870: Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf…

Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme

Die GOÄ-Ziffer 4870 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt III. Zytogenetik). Sie ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen und 36,60 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4870 vergütet die Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, also den Nachweis von X-Chromatin (Barr-Körperchen) in Zellkernen, gegebenenfalls unter Anwendung mehrerer Nachweismethoden. Die Leistung schließt bei Bedarf die Materialentnahme, etwa eines Wangenschleimhautabstrichs, mit ein. Eingesetzt wird sie in der genetischen und endokrinologischen Diagnostik, etwa bei unklarem oder uneindeutigem Geschlecht, Verdacht auf numerische Chromosomenanomalien wie das Klinefelter- oder Turner-Syndrom, oder zur ergänzenden Abklärung vor einer vollständigen Chromosomenanalyse. Da mehrere Nachweisverfahren zulässig sind, deckt die Ziffer den gesamten diagnostischen Weg zur X-Chromatin-Bestimmung unabhängig von der konkret gewählten Methode ab. Sie ergänzt die Untersuchung auf Y-Chromosomen nach Nummer 4871, mit der zusammen eine vollständige zytogenetische Geschlechtsbestimmung möglich wird.

Gebühren und Steigerungssatz

273 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach15,91 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach36,60 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach55,69 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4870

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4870?

Die GOÄ-Ziffer 4870 steht für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4870?

Die GOÄ-Ziffer 4870 ist mit 273 Punkten bewertet; das entspricht 15,91 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4870 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 36,60 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4870?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4870 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.