GOÄ-Lexikon › Kapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik
Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme
Die GOÄ-Ziffer 4871 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt III. Zytogenetik). Sie ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen und 38,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Nummer 4871 betrifft die Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, etwa durch den fluoreszenzmikroskopischen Nachweis von Y-Chromatin in Zellkernen, gegebenenfalls unter Verwendung mehrerer Methoden. Wie bei Nummer 4870 ist die notwendige Materialentnahme, beispielsweise eines Abstrichs, in der Leistung mit enthalten. Klinisch kommt die Untersuchung zum Einsatz, wenn eine rasche orientierende Aussage zum genetischen Geschlecht benötigt wird, etwa bei uneindeutigem äußerem Genitale, Verdacht auf gonosomale Chromosomenstörungen oder in Ergänzung zur X-Chromatin-Untersuchung nach Nummer 4870. Beide Ziffern zusammen ermöglichen eine orientierende Kerngeschlechtsbestimmung, ohne dass zwingend eine vollständige Chromosomenanalyse nach den Nummern 4872 oder 4873 erforderlich ist; sie stellen damit ein einfacheres, gezielteres diagnostisches Mittel gegenüber der kompletten Karyotypisierung dar.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 16,85 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 38,74 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 58,96 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 4871 steht für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 4871 ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 38,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4871 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.