GOÄ-LexikonKapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik

GOÄ-Ziffer 4871: Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf…

Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme

Die GOÄ-Ziffer 4871 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt III. Zytogenetik). Sie ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen und 38,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4871 betrifft die Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, etwa durch den fluoreszenzmikroskopischen Nachweis von Y-Chromatin in Zellkernen, gegebenenfalls unter Verwendung mehrerer Methoden. Wie bei Nummer 4870 ist die notwendige Materialentnahme, beispielsweise eines Abstrichs, in der Leistung mit enthalten. Klinisch kommt die Untersuchung zum Einsatz, wenn eine rasche orientierende Aussage zum genetischen Geschlecht benötigt wird, etwa bei uneindeutigem äußerem Genitale, Verdacht auf gonosomale Chromosomenstörungen oder in Ergänzung zur X-Chromatin-Untersuchung nach Nummer 4870. Beide Ziffern zusammen ermöglichen eine orientierende Kerngeschlechtsbestimmung, ohne dass zwingend eine vollständige Chromosomenanalyse nach den Nummern 4872 oder 4873 erforderlich ist; sie stellen damit ein einfacheres, gezielteres diagnostisches Mittel gegenüber der kompletten Karyotypisierung dar.

Gebühren und Steigerungssatz

289 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach16,85 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach38,74 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach58,96 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4871

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4871?

Die GOÄ-Ziffer 4871 steht für „Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden – gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4871?

Die GOÄ-Ziffer 4871 ist mit 289 Punkten bewertet; das entspricht 16,85 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4871 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 38,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4871?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4871 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.