GOÄ-LexikonKapitel D: Anästhesieleistungen

GOÄ-Ziffer 450: Rauschnarkose – auch mit Lachgas

Rauschnarkose – auch mit Lachgas

Die GOÄ-Ziffer 450 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Rauschnarkose – auch mit Lachgas“ (Kapitel D. Anästhesieleistungen). Sie ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen und 10,19 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 450 vergütet die Rauschnarkose, eine kurze, oberflächliche Form der Allgemeinanästhesie, die auch mittels Lachgas durchgeführt werden kann. Sie kommt bei kurzen, wenig invasiven Eingriffen zum Einsatz, bei denen eine tiefe oder lang wirkende Narkose nicht erforderlich ist, den Patienten jedoch dennoch schmerz- und bewusstseinsfrei stellen soll, etwa bei kleineren chirurgischen oder zahnärztlichen Maßnahmen. Von der intravenösen Kurznarkose nach Nummer 451 unterscheidet sich 450 durch den Applikationsweg und die mögliche Verwendung von Lachgas als Narkosemittel, während 451 auf die intravenöse Verabreichung beschränkt ist. Beide Ziffern bilden im Vergleich zur intravenösen Narkose mit mehrmaliger Verabreichung nach Nummer 452 die kürzeren Narkoseformen ab.

Gebühren und Steigerungssatz

76 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach4,43 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach10,19 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach15,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 450

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 450?

Die GOÄ-Ziffer 450 steht für „Rauschnarkose – auch mit Lachgas“ und gehört zu Kapitel D. Anästhesieleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 450?

Die GOÄ-Ziffer 450 ist mit 76 Punkten bewertet; das entspricht 4,43 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 450 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 10,19 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 450?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 450 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.