GOÄ-Lexikon › Kapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
Die GOÄ-Ziffer 373 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt IV. Kontrastmitteleinbringungen). Sie ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen und 33,52 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen einer Arthrographie Kontrastmittel in den Gelenkraum eingebracht wird, um Strukturen wie Gelenkkapsel, Knorpel oder Bänder bildgebend darzustellen, etwa bei Verdacht auf eine Kapsel- oder Bandverletzung eines größeren Gelenks. Die Leistung deckt die eigentliche Punktion und Kontrastmitteleinbringung in den Gelenkraum ab, nicht die anschließende Röntgen- oder Schnittbildauswertung. Von der Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum unterscheidet sich diese Ziffer durch den Zielort des peripheren Gelenks anstelle der Wirbelsäule. Die Ziffer wird je untersuchtem Gelenk berechnet, sodass bei Untersuchung mehrerer Gelenke in derselben Sitzung die Leistung für jedes einzelne Gelenk gesondert angesetzt werden kann.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 14,57 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 33,52 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 51,00 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 373 steht für „Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 373 ist mit 250 Punkten bewertet; das entspricht 14,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 33,52 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 373 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.