GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3302: Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im…

Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301

Die GOÄ-Ziffer 3302 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen). Sie ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen und 30,43 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3302 erfasst jede weitere Stellungsänderung oder jedes zweite und folgende Redressement im Verlauf einer Behandlung, die mit einem modellierenden Redressement nach Nummer 3301 begonnen wurde. Sie wird also nicht für den ersten Korrekturschritt, sondern für die Fortsetzung der Behandlungsserie angesetzt, wenn im Behandlungsverlauf die erreichte Korrekturstellung schrittweise angepasst oder erneut redressiert werden muss, etwa im Rahmen einer seriellen Gipsredression bei Klumpfußbehandlung. Jede einzelne Folgesitzung, in der die Stellung verändert wird, kann gesondert nach dieser Nummer berechnet werden. Damit bildet 3302 den fortlaufenden, mehrzeitigen Charakter der Korrekturbehandlung schwerer Hand- oder Fußverbildungen ab, während 3301 ausschließlich den initialen Behandlungsschritt vergütet.

Gebühren und Steigerungssatz

227 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach13,23 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach30,43 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach46,31 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3302

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3302?

Die GOÄ-Ziffer 3302 steht für „Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3302?

Die GOÄ-Ziffer 3302 ist mit 227 Punkten bewertet; das entspricht 13,23 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3302 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 30,43 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3302?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3302 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.