GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3300: Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision

Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision

Die GOÄ-Ziffer 3300 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XVI. Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen). Sie ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen und 67,03 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Nummer 3300 steht für die Arthroskopie, die endoskopische Gelenkspiegelung mittels optischer Instrumente über kleine Zugänge. Sie wird angesetzt, wenn ein Gelenk zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken arthroskopisch inspiziert wird, etwa zur Beurteilung von Knorpel-, Meniskus- oder Bandstrukturen. Die Legende stellt klar, dass die Leistung gegebenenfalls die Entnahme einer Probeexzision während derselben Sitzung mit umfasst, ohne dass diese gesondert berechnet wird. Die Ziffer bildet damit die reine diagnostische beziehungsweise inspizierende Arthroskopie ab; darüberhinausgehende operative arthroskopische Eingriffe wie Meniskus- oder Bandnähte werden nach eigenen, spezifischeren Nummern abgerechnet. Typischer Anwendungsfall ist die Abklärung unklarer Knie-, Schulter- oder Sprunggelenkbeschwerden.

Gebühren und Steigerungssatz

500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach29,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach67,03 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach102,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3300

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3300?

Die GOÄ-Ziffer 3300 steht für „Arthroskopie – gegebenenfalls mit Probeexzision“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3300?

Die GOÄ-Ziffer 3300 ist mit 500 Punkten bewertet; das entspricht 29,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3300 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 67,03 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3300?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3300 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.