GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3207: Anlegen eines Anus praeter

Anlegen eines Anus praeter

Die GOÄ-Ziffer 3207 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Anlegen eines Anus praeter“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3207 erfasst das Anlegen eines Anus praeter, also die operative Schaffung eines kuenstlichen Darmausgangs auf der Bauchdecke. Angewendet wird sie, wenn der natuerliche Weg der Darmentleerung dauerhaft oder vorübergehend nicht genutzt werden kann, etwa bei tiefsitzenden Tumoren des Mastdarms, schweren Entzuendungen oder zum Schutz einer distalen Anastomose. Die Leistung umfasst die operative Mobilisation des gewaehlten Darmabschnitts, dessen Durchleitung durch die Bauchdecke und die Fixierung als Stoma. Von der allgemeineren Enterostomie nach Ziffer 3206 unterscheidet sich diese Ziffer durch die spezifische Bezeichnung als Anus praeter, waehrend die Ruecklegung des so angelegten kuenstlichen Ausgangs eigenstaendig unter den Ziffern 3208 und 3209 erfasst ist.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3207

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3207?

Die GOÄ-Ziffer 3207 steht für „Anlegen eines Anus praeter“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3207?

Die GOÄ-Ziffer 3207 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3207 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3207?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3207 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.