GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3200: Appendektomie

Appendektomie

Die GOÄ-Ziffer 3200 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Appendektomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 3200 erfasst die Appendektomie, also die operative Entfernung des Wurmfortsatzes. Angewendet wird sie in erster Linie bei akuter oder chronischer Appendizitis sowie bei Appendixtumoren, unabhaengig davon, ob der Eingriff offen oder minimalinvasiv erfolgt. Die Leistung umfasst die operative Freilegung des Wurmfortsatzes, die Durchtrennung seiner Gefaessversorgung und seines Ansatzes am Blinddarm sowie dessen vollstaendige Entfernung mit Versorgung der Absetzungsstelle. Sie ist eine der haeufigsten viszeralchirurgischen Leistungen dieses Abschnitts und steht als eigenstaendige Ziffer unabhaengig von weiteren, ausgedehnteren Eingriffen am Darm, mit denen sie gegebenenfalls im selben Zugang, aber als gesonderter Operationsschritt, zusammentreffen kann.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3200

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3200?

Die GOÄ-Ziffer 3200 steht für „Appendektomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3200?

Die GOÄ-Ziffer 3200 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3200 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3200?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3200 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.