GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 319: Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse 321…

Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse 321 Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Instillation – 50 2,91

Die GOÄ-Ziffer 319 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse 321 Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Instillation – 50 2,91“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt III. Punktionen). Sie ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen und 26,81 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst wahlweise die Punktion der Prostata oder die Punktion der Schilddrüse. Angewendet wird sie, wenn zu diagnostischen Zwecken Gewebe oder Flüssigkeit aus der Prostata gewonnen wird, etwa bei Verdacht auf einen krankhaften Befund, oder wenn eine Schilddrüsenpunktion erfolgt, um beispielsweise einen Knoten zytologisch abklären zu lassen. Beide Punktionsorte sind alternativ unter derselben Ziffer zusammengefasst; die Leistung wird unabhängig davon, welches der beiden Organe punktiert wird, in gleicher Höhe berechnet, jedoch je Sitzung nur einmal je punktiertem Organ. Die Leistung umfasst das Aufsuchen der Zielstruktur und die eigentliche Punktion einschließlich Gewinnung des Materials. Von der Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs unterscheidet sich diese Ziffer durch den abweichenden Punktionsort Prostata beziehungsweise Schilddrüse.

Gebühren und Steigerungssatz

200 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach11,66 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach26,81 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach40,80 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 319

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 319?

Die GOÄ-Ziffer 319 steht für „Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse 321 Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters – gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Instillation – 50 2,91“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 319?

Die GOÄ-Ziffer 319 ist mit 200 Punkten bewertet; das entspricht 11,66 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 319 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 26,81 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 319?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 319 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.