GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 318: Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs

Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs

Die GOÄ-Ziffer 318 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt III. Punktionen). Sie ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen und 16,09 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs (Hydrozele). Sie wird angewendet, wenn entweder die Harnblase suprapubisch punktiert wird, etwa zur Harnableitung bei akutem Harnverhalt ohne Möglichkeit der Katheterisierung, oder wenn eine Hydrozele – eine Flüssigkeitsansammlung im Hodensack – zur Entlastung oder diagnostischen Gewinnung von Flüssigkeit punktiert wird. Beide Indikationen sind unter dieser einen Ziffer zusammengefasst, obwohl es sich anatomisch um unterschiedliche Eingriffsorte handelt. Die Leistung umfasst das Aufsuchen der jeweiligen Struktur und die eigentliche Punktion samt Ablassen der Flüssigkeit. Von der Punktion der Prostata oder Schilddrüse nach der Folgeziffer unterscheidet sich diese Leistung durch den Punktionsort, sodass je nach tatsächlich punktierter Struktur die zutreffende Ziffer anzusetzen ist.

Gebühren und Steigerungssatz

120 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach16,09 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach24,48 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 318

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 318?

Die GOÄ-Ziffer 318 steht für „Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 318?

Die GOÄ-Ziffer 318 ist mit 120 Punkten bewertet; das entspricht 6,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 318 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 16,09 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 318?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 318 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.