GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3013: Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem

Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem

Die GOÄ-Ziffer 3013 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 3013 erfasst den intrathorakalen Eingriff am Lymphgefäßsystem, also operative Maßnahmen an den Lymphbahnen innerhalb des Brustkorbs. Angewendet wird sie, wenn krankhafte Veränderungen des thorakalen Lymphgefäßsystems, etwa Verletzungen oder Fehlbildungen mit Austritt von Lymphflüssigkeit in den Thoraxraum, operativ versorgt werden müssen, beispielsweise durch Verschluss oder Rekonstruktion betroffener Lymphgefäße. Die Leistung bildet damit gezielt Eingriffe an den Lymphbahnen ab, unabhängig von gleichzeitig bestehenden Eingriffen an Lunge, Pleura oder Mediastinum. Sie grenzt sich von den übrigen thorakalen Ziffern dadurch ab, dass hier speziell das Lymphgefäßsystem und nicht Lunge, Bronchialsystem oder Perikard Gegenstand des operativen Eingriffs ist.

Gebühren und Steigerungssatz

4000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach233,15 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach536,24 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach816,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3013

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3013?

Die GOÄ-Ziffer 3013 steht für „Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3013?

Die GOÄ-Ziffer 3013 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3013 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3013?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3013 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.