GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem
Die GOÄ-Ziffer 3013 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XII. Thoraxchirurgie). Sie ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen und 536,24 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 3013 erfasst den intrathorakalen Eingriff am Lymphgefäßsystem, also operative Maßnahmen an den Lymphbahnen innerhalb des Brustkorbs. Angewendet wird sie, wenn krankhafte Veränderungen des thorakalen Lymphgefäßsystems, etwa Verletzungen oder Fehlbildungen mit Austritt von Lymphflüssigkeit in den Thoraxraum, operativ versorgt werden müssen, beispielsweise durch Verschluss oder Rekonstruktion betroffener Lymphgefäße. Die Leistung bildet damit gezielt Eingriffe an den Lymphbahnen ab, unabhängig von gleichzeitig bestehenden Eingriffen an Lunge, Pleura oder Mediastinum. Sie grenzt sich von den übrigen thorakalen Ziffern dadurch ab, dass hier speziell das Lymphgefäßsystem und nicht Lunge, Bronchialsystem oder Perikard Gegenstand des operativen Eingriffs ist.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 233,15 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 536,24 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 816,02 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 3013 steht für „Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 3013 ist mit 4000 Punkten bewertet; das entspricht 233,15 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 536,24 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3013 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.