GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2920: Thorakale Sympathektomie

Thorakale Sympathektomie

Die GOÄ-Ziffer 2920 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Thorakale Sympathektomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen und 268,12 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2920 betrifft die thorakale Sympathektomie, also die operative Durchtrennung oder Entfernung von Anteilen des sympathischen Grenzstrangs im Brustkorbbereich. Der Eingriff kommt insbesondere bei primärer Hyperhidrose der Hände oder Achseln, bei bestimmten Durchblutungsstörungen der oberen Extremität wie dem Raynaud-Syndrom sowie gelegentlich bei therapieresistenten Schmerzsyndromen zum Einsatz, wenn eine Unterbrechung der sympathischen Nervenversorgung der oberen Körperhälfte angestrebt wird. Durch die Ausschaltung der sympathischen Fasern wird die übermäßige Schweißsekretion beziehungsweise die gefäßverengende Wirkung des Sympathikus vermindert. Die Ziffer wird unabhängig vom gewählten operativen Zugangsweg für die Durchtrennung des Grenzstrangs im Thoraxbereich angesetzt und ist von der lumbalen Sympathektomie nach Ziffer 2921 abzugrenzen, die den Grenzstrang im Bereich der unteren Extremität betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

2000 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach116,57 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach268,12 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach408,01 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2920

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2920?

Die GOÄ-Ziffer 2920 steht für „Thorakale Sympathektomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2920?

Die GOÄ-Ziffer 2920 ist mit 2000 Punkten bewertet; das entspricht 116,57 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2920 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 268,12 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2920?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2920 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.