GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2921: Lumbale Sympathektomie

Lumbale Sympathektomie

Die GOÄ-Ziffer 2921 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Lumbale Sympathektomie“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XI. Gefäßchirurgie). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2921 erfasst die lumbale Sympathektomie, also die operative Durchtrennung oder Entfernung von Anteilen des sympathischen Grenzstrangs im Lendenbereich. Sie kommt vorwiegend bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen der unteren Extremität zur Anwendung, etwa bei fortgeschrittener peripherer arterieller Verschlusskrankheit mit kritischer Extremitätenischämie, wenn eine Verbesserung der Kollateraldurchblutung durch Ausschaltung des gefäßverengenden Sympathikustonus angestrebt wird, sowie bei Hyperhidrose der Füße. Durch die Unterbrechung der sympathischen Innervation der Beingefäße kommt es zu einer Gefäßerweiterung und einer verbesserten Hautdurchblutung. Die Ziffer wird unabhängig vom operativen Zugang für die Denervierung im Lendenbereich angesetzt und unterscheidet sich von der thorakalen Sympathektomie nach Ziffer 2920, die die obere Extremität beziehungsweise die Hände und Achseln betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2921

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2921?

Die GOÄ-Ziffer 2921 steht für „Lumbale Sympathektomie“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2921?

Die GOÄ-Ziffer 2921 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2921 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2921?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2921 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.