GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2620: Operation der isolierten Lippenspalte

Operation der isolierten Lippenspalte

Die GOÄ-Ziffer 2620 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operation der isolierten Lippenspalte“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IX. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie). Sie ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen und 100,55 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Beschrieben wird die operative Versorgung der isolierten Lippenspalte, also einer angeborenen Spaltbildung der Oberlippe ohne Beteiligung von Kiefer oder Gaumen. Angewendet wird der Eingriff bei Neugeborenen oder Kleinkindern mit einer entsprechenden Fehlbildung, bei der die Kontinuität von Haut, Muskulatur und Schleimhaut der Lippe operativ wiederhergestellt wird. Die Ziffer betrifft ausschließlich die isolierte Form der Spalte und ist damit von der breiteren Lippen-Kieferspalte mit zusätzlicher Naseneingangsplastik nach Nummer 2621 sowie von der Behandlung kompletter, das gesamte Gesicht einbeziehender Spaltbildungen nach Nummer 2622 abzugrenzen, bei denen weitere anatomische Strukturen mitbetroffen und operativ mitversorgt werden müssen.

Gebühren und Steigerungssatz

750 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,72 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach100,55 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach153,00 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2620

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2620?

Die GOÄ-Ziffer 2620 steht für „Operation der isolierten Lippenspalte“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2620?

Die GOÄ-Ziffer 2620 ist mit 750 Punkten bewertet; das entspricht 43,72 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2620 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 100,55 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2620?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2620 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.