GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2454: Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer…

Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität

Die GOÄ-Ziffer 2454 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt VII. Chirurgie der Körperoberfläche). Sie ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen und 123,87 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 2454 vergütet die operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität, also die chirurgische Reduktion überschüssiger Fettgewebspolster an Arm oder Bein außerhalb einer Lymphödem-Indikation. Sie wird angewendet, wenn das entfernte Fettgewebe die Kontur der Extremität sichtbar überragt und operativ abgetragen wird, etwa bei ausgeprägten lokalisierten Fettgewebsüberschüssen. Die Abgrenzung zur Ziffer für die Operation des Lymphödems einer Extremität ergibt sich aus der zugrunde liegenden Indikation: Dort steht die lymphbedingte Schwellung im Vordergrund, hier die reine Fettgewebsvermehrung. Ebenso ist die Leistung von der Exstirpation einer Fettschürze abzugrenzen, die sich auf den Rumpfbereich mit plastischer Deckung bezieht, während 2454 gezielt die Extremität betrifft.

Gebühren und Steigerungssatz

924 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach53,86 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach123,87 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach188,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2454

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2454?

Die GOÄ-Ziffer 2454 steht für „Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2454?

Die GOÄ-Ziffer 2454 ist mit 924 Punkten bewertet; das entspricht 53,86 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2454 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 123,87 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2454?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2454 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.