GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2071: Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat

Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat

Die GOÄ-Ziffer 2071 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt II. Extremitätenchirurgie). Sie ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen und 248,01 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Umbildung des Unterarmstumpfes zu einem Greifapparat. Sie kommt nach Amputation des Unterarms zur Anwendung, wenn der verbleibende Stumpf so operativ umgeformt wird, dass die beiden Unterarmknochen als eigenständig bewegliche, zangenartige Greifelemente nutzbar gemacht werden, etwa um dem Patienten eine gewisse Greiffunktion ohne oder in Ergänzung zu einer Prothese zu ermöglichen. Der Eingriff umfasst die entsprechende Freilegung, Trennung und muskuläre beziehungsweise sehnentechnische Ansteuerung der beiden Knochenanteile, damit diese willkürlich gegeneinander bewegt werden können. Die Leistung stellt damit ein spezielles rekonstruktives Verfahren nach Unterarmamputation dar und ist von einfachen Stumpfrevisionen ohne Herstellung einer Greiffunktion abzugrenzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1850 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach107,83 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach248,01 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach377,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2071

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2071?

Die GOÄ-Ziffer 2071 steht für „Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2071?

Die GOÄ-Ziffer 2071 ist mit 1850 Punkten bewertet; das entspricht 107,83 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2071 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 248,01 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2071?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2071 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.