GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 204: Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als…

Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband

Die GOÄ-Ziffer 204 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt I. Anlegen von Verbänden). Sie ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen und 12,74 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 204 vergütet den zirkulären Verband des Kopfes oder des Rumpfes, auch als Wundverband ausgeführt, sowie den stabilisierenden Verband des Halses, des Schulter- oder des Hüftgelenks beziehungsweise einer vergleichbaren Körperregion. Angewendet wird die Ziffer, wenn ein Verband nicht nur punktuell, sondern zirkulär, also den Körperteil umlaufend, angelegt wird, um entweder eine Wunde großflächig abzudecken oder ein Gelenk beziehungsweise eine Körperregion in ihrer Lage zu stabilisieren. Typische Anlässe sind Kopf- oder Rumpfverletzungen mit größerer Wundfläche sowie Verletzungen oder Beschwerden im Bereich von Hals, Schulter- oder Hüftgelenk, die eine umlaufende Stabilisierung erfordern. Von der einfachen Verbandleistung nach Nummer 200 unterscheidet sich Nummer 204 durch die zirkuläre Anlagetechnik und die stabilisierende beziehungsweise großflächig abdeckende Funktion an den genannten Körperregionen.

Gebühren und Steigerungssatz

95 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach5,54 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach12,74 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach19,38 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 204

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 204?

Die GOÄ-Ziffer 204 steht für „Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 204?

Die GOÄ-Ziffer 204 ist mit 95 Punkten bewertet; das entspricht 5,54 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 204 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 12,74 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 204?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 204 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.