GOÄ-Lexikon › Kapitel K: Urologie
Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung
Die GOÄ-Ziffer 1755 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Erfasst wird die operative Unterbindung eines Samenleiters, gegebenenfalls einschließlich einer Teilresektion, wenn sie als selbständige Leistung und nicht im Rahmen eines anderen Eingriffs erfolgt. Typischer Anwendungsfall ist die einseitige Vasektomie zur Sterilisation oder aus anderen medizinischen Gründen, bei der der Samenleiter operativ dargestellt, durchtrennt und verschlossen wird, wahlweise mit Entnahme eines kurzen Segments. Die Formulierung „als selbständige Leistung“ grenzt die Ziffer von Ziffer 1757 ab, bei der die Samenleiterunterbindung im Zusammenhang mit einer anderen Operation, etwa einer Prostatektomie, miterledigt wird. Von der beidseitigen Unterbindung (Ziffer 1756) unterscheidet sie sich durch den einseitigen Umfang des Eingriffs.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 26,99 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 62,07 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 94,45 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 1755 steht für „Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 1755 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1755 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.