GOÄ-LexikonKapitel K: Urologie

GOÄ-Ziffer 1755: Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion…

Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 1755 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung“ (Kapitel K. Urologie). Sie ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen und 62,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Erfasst wird die operative Unterbindung eines Samenleiters, gegebenenfalls einschließlich einer Teilresektion, wenn sie als selbständige Leistung und nicht im Rahmen eines anderen Eingriffs erfolgt. Typischer Anwendungsfall ist die einseitige Vasektomie zur Sterilisation oder aus anderen medizinischen Gründen, bei der der Samenleiter operativ dargestellt, durchtrennt und verschlossen wird, wahlweise mit Entnahme eines kurzen Segments. Die Formulierung „als selbständige Leistung“ grenzt die Ziffer von Ziffer 1757 ab, bei der die Samenleiterunterbindung im Zusammenhang mit einer anderen Operation, etwa einer Prostatektomie, miterledigt wird. Von der beidseitigen Unterbindung (Ziffer 1756) unterscheidet sie sich durch den einseitigen Umfang des Eingriffs.

Gebühren und Steigerungssatz

463 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach26,99 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach62,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach94,45 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1755

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1755?

Die GOÄ-Ziffer 1755 steht für „Unterbindung eines Samenleiters – auch mit Teilresektion –, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel K. Urologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1755?

Die GOÄ-Ziffer 1755 ist mit 463 Punkten bewertet; das entspricht 26,99 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1755 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 62,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1755?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1755 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.