GOÄ-LexikonKapitel J: Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1638: Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie…

Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen

Die GOÄ-Ziffer 1638 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen“ (Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen und 603,27 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer erfasst den vollständigen plastischen Wiederaufbau einer Ohrmuschel, wenn diese angeboren fehlt (Aplasie) oder durch Unfall, Tumorentfernung oder andere Ursachen verloren gegangen ist. Da ein solcher Aufbau meist ein mehrzeitiges operatives Vorgehen erfordert, etwa den schrittweisen Aufbau eines Knorpelgerüsts und dessen Weichteildeckung, stellt die Legende ausdrücklich klar, dass die Leistung auch bei Durchführung in mehreren Sitzungen unter dieser Ziffer erfasst bleibt. Sie stellt damit den umfassendsten der Ohrmuschel-Eingriffe dar und ist von den Ziffern 1636 und 1637 abzugrenzen, die eine bereits vorhandene, wenn auch fehlgebildete Ohrmuschel lediglich in Form, Größe oder Stellung korrigieren, ohne sie vollständig neu aufzubauen.

Gebühren und Steigerungssatz

4500 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach262,29 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach603,27 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach918,02 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1638

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1638?

Die GOÄ-Ziffer 1638 steht für „Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen“ und gehört zu Kapitel J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1638?

Die GOÄ-Ziffer 1638 ist mit 4500 Punkten bewertet; das entspricht 262,29 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1638 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 603,27 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1638?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1638 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.