GOÄ-LexikonKapitel I: Augenheilkunde

GOÄ-Ziffer 1330: Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem…

Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel

Die GOÄ-Ziffer 1330 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel“ (Kapitel I. Augenheilkunde). Sie ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen und 99,07 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Ziffer 1330 vergütet die Korrektur einer Schielstellung durch operativen Eingriff an einem geraden Augenmuskel. Sie wird bei Strabismus angewendet, wenn die Fehlstellung der Augenachsen durch Verlagerung eines geraden Augenmuskels, etwa durch Rücklagerung (Recessus) oder Verkürzung (Resektion), korrigiert werden soll, um beidäugiges Sehen zu ermöglichen oder kosmetische beziehungsweise funktionelle Beeinträchtigungen zu beheben. Die Leistung deckt den operativen Eingriff an genau einem geraden Augenmuskel ab. Werden im selben Eingriff weitere gerade Augenmuskeln operiert, ist für jeden zusätzlichen geraden Muskel Ziffer 1331 gesondert neben Ziffer 1330 zu berechnen; die Korrektur schräger Augenmuskeln fällt dagegen unter die eigenständigen Ziffern 1332 und 1333.

Gebühren und Steigerungssatz

739 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach43,07 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach99,07 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach150,76 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1330

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 1330?

Die GOÄ-Ziffer 1330 steht für „Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel“ und gehört zu Kapitel I. Augenheilkunde der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 1330?

Die GOÄ-Ziffer 1330 ist mit 739 Punkten bewertet; das entspricht 43,07 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 1330 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 99,07 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 1330?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 1330 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.