GOÄ-Lexikon › Kapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung
Die GOÄ-Ziffer 792 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 440 Punkten bewertet; das entspricht 25,65 € beim einfachen und 58,99 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer 792 erfasst die ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse, auch als Feriendialyse, ebenso als Hämofiltration. Angewendet wird sie, wenn die Dialyse nicht in häuslicher Umgebung, sondern in einem Dialysezentrum oder einer Praxis unter engmaschigerer ärztlicher Aufsicht durchgeführt wird, einschließlich der Situation, dass ein Patient während einer Reise vorübergehend in einer fremden Einrichtung dialysiert wird (Feriendialyse). Die Leistung deckt ebenfalls die Hämofiltration als Verfahrensvariante mit ab. Von der Heim- oder Limited-Care-Dialyse nach Ziffer 791 unterscheidet sie sich durch den höheren Betreuungsgrad und die Durchführung in einer entsprechend ausgestatteten Einrichtung statt in häuslicher Selbstversorgung.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 25,65 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 58,99 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 89,76 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 792 steht für „Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) – auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese –, je Dialyse bzw. Sitzung“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 792 ist mit 440 Punkten bewertet; das entspricht 25,65 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 58,99 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 792 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
GOÄ-Ziffern nicht nachschlagen, sondern automatisch kodieren?
catalys liest Ihren Befund, schlägt die passenden GOÄ-Ziffern samt Steigerungsfaktor vor und prüft die Rechnung vor dem Versand — die finale Freigabe bleibt bei Ihnen.
Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.