GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 793: Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher…

Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse-Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten. Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich. Dies gilt auch für Auftragsleistungen

Die GOÄ-Ziffer 793 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse-Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten. Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich. Dies gilt auch für Auftragsleistungen“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 115 Punkten bewertet; das entspricht 6,70 € beim einfachen und 15,42 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer 793 vergütet die ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse, kurz CAPD, abgerechnet je Tag. Angewendet wird sie bei Patienten, die ihre Bauchfelldialyse als fortlaufendes, über den Tag verteiltes Verfahren selbständig durchführen und dabei ärztlich betreut werden, wobei die Abrechnung tagesbezogen erfolgt und nicht je einzelnem Spülvorgang wie bei den Ziffern 785 und 786. Laut amtlicher Bestimmung ist der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 einheitlich geregelt, und Leistungen nach den Abschnitten B und C sind daneben grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahme der in Verbindung mit Nummer 50 genannten Leistung. Damit stellt die Bestimmung klar, dass die Betreuungsziffern 790 bis 793 die ärztliche Leistung rund um die Dialyse abschließend abbilden.

Gebühren und Steigerungssatz

115 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach6,70 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach15,42 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach23,46 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Leistungen nach den Abschnitten B und C (mit Ausnahme der Leistung nach Nummer 50 in Verbindung mit einem Zuschlag nach den Buchstaben E, F, G und/oder H) sowie die Leistungen nach den Nummern 3550, 3555, 3557, 3558, 3562.H1, 3565.H1, 3574, 3580.H1, 3584.H1, 3585.H1, 3587.H1, 3592.H1, 3594.H1, 3595.H1, 3620, 3680, 3761 und 4381, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbracht werden, sind nicht gesondert berechnungsfähig.

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 793

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 793?

Die GOÄ-Ziffer 793 steht für „Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag Der Leistungsinhalt der Nummern 790 bis 793 umfaßt insbesondere die ständige Bereitschaft von Arzt und gegebenenfalls Dialysehilfspersonal, die regelmäßigen Beratungen und Untersuchungen des Patienten, die Anfertigung und Auswertung der Dialyseprotokolle sowie die regelmäßigen Besuche bei Heimdialyse-Patienten mit Gerätekontrollen im Abstand von mindestens drei Monaten. Bei der Zentrums- und Praxisdialyse ist darüber hinaus die ständige Anwesenheit des Arztes während der Dialyse erforderlich. Dies gilt auch für Auftragsleistungen“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 793?

Die GOÄ-Ziffer 793 ist mit 115 Punkten bewertet; das entspricht 6,70 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 793 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 15,42 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 793?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 793 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.