GOÄ-LexikonKapitel F: Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie

GOÄ-Ziffer 685: Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer…

Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion

Die GOÄ-Ziffer 685 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ (Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie). Sie ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen und 180,98 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 685 vergütet die Duodeno- beziehungsweise Jejunoskopie, gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-, Gastro- oder Bulboskopie sowie Probeexzision und/oder Probepunktion. Sie wird angewendet, wenn die endoskopische Untersuchung noch weiter distal bis in den Zwölffingerdarm oder den oberen Dünndarmabschnitt vorangetrieben wird, etwa zur Abklärung von Malabsorptionssyndromen, unklaren Dünndarmblutungen oder tumorverdächtigen Befunden im tiefen Duodenum. Im Vergleich zu Nummer 684, die auf den Bulbus duodeni begrenzt ist, erfasst diese Ziffer die weiterführende Passage in tiefere Dünndarmabschnitte und schließt die vorangegangenen Untersuchungsschritte als Teil des Gesamtleistungsinhalts mit ein.

Gebühren und Steigerungssatz

1350 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach78,69 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach180,98 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach275,41 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 685

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 685?

Die GOÄ-Ziffer 685 steht für „Duodeno-/Jejunoskopie – gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion“ und gehört zu Kapitel F. Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 685?

Die GOÄ-Ziffer 685 ist mit 1350 Punkten bewertet; das entspricht 78,69 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 685 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 180,98 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 685?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 685 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.