GOÄ-LexikonKapitel N: Histologie, Zytologie und Zytogenetik

GOÄ-Ziffer 4852: Zytologische Untersuchung von z. B. Punktaten, Sputum…

Zytologische Untersuchung von z. B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –, je Untersuchungsmaterial

Die GOÄ-Ziffer 4852 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zytologische Untersuchung von z. B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –, je Untersuchungsmaterial“ (Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik, Abschnitt II. Zytologie). Sie ist mit 174 Punkten bewertet; das entspricht 10,14 € beim einfachen und 23,33 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 4852 gilt der zytologischen Untersuchung von Materialien, die nicht dem klassischen gynäkologischen Abstrich entsprechen, etwa Punktaten, Sputum, Sekreten oder Spülflüssigkeiten. Kennzeichnend ist der Einsatz besonderer Aufbereitungsverfahren, etwa Anreicherungs- oder Zentrifugationstechniken, die notwendig sind, um aus flüssigem oder wenig zellreichem Material ein auswertbares Präparat zu gewinnen. Angewendet wird die Ziffer beispielsweise bei der zytologischen Abklärung von Pleura- oder Aszitespunktaten, bronchoalveolärer Lavage oder Sputum bei Verdacht auf Tumorzellen oder Infektionen. Sie grenzt sich damit von den Nummern 4850 und 4851 ab, die speziell die gynäkologische Zyklus- beziehungsweise Krebszytologie an Abstrichmaterial betreffen, während 4852 die breitere Palette sonstiger Körperflüssigkeiten und Sekrete mit aufwendigerer Probenaufbereitung abdeckt.

Gebühren und Steigerungssatz

174 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach10,14 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach23,33 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach35,50 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4852

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 4852?

Die GOÄ-Ziffer 4852 steht für „Zytologische Untersuchung von z. B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –, je Untersuchungsmaterial“ und gehört zu Kapitel N. Histologie, Zytologie und Zytogenetik der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 4852?

Die GOÄ-Ziffer 4852 ist mit 174 Punkten bewertet; das entspricht 10,14 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 4852 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 23,33 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 4852?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 4852 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.