GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 3120: Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung

Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 3120 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt XIV. Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie). Sie ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen und 40,22 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Die Ziffer beschreibt die diagnostische Peritonealspuelung als selbstaendige Leistung. Sie kommt insbesondere in der Notfalldiagnostik zur Anwendung, etwa nach stumpfem oder penetrierendem Bauchtrauma, wenn durch Einbringen und anschliessendes Ruecksaugen von Spuelfluessigkeit in die Bauchhoehle das Vorliegen von Blut oder anderen krankhaften Fluessigkeiten in der freien Bauchhoehle abgeklaert werden soll, um ueber die Notwendigkeit einer operativen Exploration zu entscheiden. Der Zusatz 'als selbstaendige Leistung' stellt klar, dass die Ziffer nur berechnet werden kann, wenn die Peritonealspuelung eigenstaendig zu diagnostischen Zwecken erfolgt und nicht lediglich als unselbstaendiger Teilschritt innerhalb einer ohnehin durchgefuehrten Bauchoperation anfaellt.

Gebühren und Steigerungssatz

300 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach17,49 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach40,22 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach61,20 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3120

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 3120?

Die GOÄ-Ziffer 3120 steht für „Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 3120?

Die GOÄ-Ziffer 3120 ist mit 300 Punkten bewertet; das entspricht 17,49 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 3120 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 40,22 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 3120?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 3120 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.