GOÄ-Lexikon › Kapitel L: Chirurgie, Orthopädie
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben
Die GOÄ-Ziffer 2238 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen und 433,02 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.
Die Ziffer erfasst die operative Einrichtung einer traumatischen Hueftgelenksluxation entsprechend der vorhergehenden Ziffer, jedoch zusaetzlich einschliesslich der Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls weiterer Massnahmen. Sie kommt zur Anwendung, wenn im Rahmen der Luxation oder der begleitenden Fraktur der Ischiasnerv geschaedigt oder eingeklemmt ist und im selben Eingriff dargestellt, befreit oder versorgt werden muss. Damit stellt sie die aufwendigste Stufe der operativen Hueftluxationsversorgung in dieser Reihe dar, da sie neben der knoechernen Rekonstruktion von Kopf und Pfanne mit Osteosynthese auch die neurochirurgische Versorgung des Nervs umfasst, waehrend die vorhergehende Ziffer ohne Nervenrevision auskommt.
| Steigerungssatz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfachsatz | 1,0-fach | 188,27 € |
| Regelhöchstsatzohne Begründung | 2,3-fach | 433,02 € |
| Höchstsatzmit schriftlicher Begründung | 3,5-fach | 658,94 € |
Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).
Die GOÄ-Ziffer 2238 steht für „Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 – einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.
Die GOÄ-Ziffer 2238 ist mit 3230 Punkten bewertet; das entspricht 188,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.
Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 433,02 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.
Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2238 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.
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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.