GOÄ-LexikonKapitel L: Chirurgie, Orthopädie

GOÄ-Ziffer 2239: Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation

Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation

Die GOÄ-Ziffer 2239 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation“ (Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie, Abschnitt IV. Gelenkluxationen). Sie ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen und 198,41 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Diese Ziffer beschreibt die operative Einrichtung einer angeborenen Hueftgelenksluxation. Sie kommt zur Anwendung, wenn bei einer kongenitalen Hueftluxation die geschlossene Einrenkung nicht gelingt oder aufgrund des Alters des Kindes beziehungsweise der Auspraegung der Dysplasie nicht mehr moeglich ist, sodass eine offene chirurgische Reposition des Hueftkopfes in die Pfanne erforderlich wird. Der Eingriff umfasst die Freilegung des Gelenks, das Beseitigen repositionshindernder Weichteilstrukturen und die Einstellung des Hueftkopfes unter Sicht. Ist zusaetzlich eine Pfannendachplastik mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie zur Verbesserung der Pfannenueberdachung erforderlich, ist die entsprechend umfangreichere Folgeziffer anzusetzen.

Gebühren und Steigerungssatz

1480 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach86,27 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach198,41 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach301,93 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2239

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 2239?

Die GOÄ-Ziffer 2239 steht für „Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation“ und gehört zu Kapitel L. Chirurgie, Orthopädie der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 2239?

Die GOÄ-Ziffer 2239 ist mit 1480 Punkten bewertet; das entspricht 86,27 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 2239 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 198,41 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 2239?

Im amtlichen GOÄ-Text sind für die GOÄ-Ziffer 2239 keine gesonderten Abrechnungsbestimmungen hinterlegt.

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.