GOÄ-LexikonKapitel C: Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

GOÄ-Ziffer 440: Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei…

Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen

Die GOÄ-Ziffer 440 steht in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte für „Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen“ (Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen, Abschnitt VIII. Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen). Sie ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen und 53,62 € beim 2,3-fachen Regelhöchstsatz.

Wie und wann wird diese Ziffer angewendet?

Nummer 440 vergütet den Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen und kommt zum Ansatz, wenn ein ambulanter Eingriff unter mikroskopischer Vergrößerung durchgeführt wird, etwa bei mikrochirurgischen Präparationen feiner anatomischer Strukturen. Der Zuschlag wird zusätzlich zur eigentlichen operativen Grundleistung berechnet und bildet den erhöhten technischen und zeitlichen Aufwand durch den Einsatz des Mikroskops ab. Nach der amtlichen Bestimmung ist der Zuschlag je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig, unabhängig davon, ob im Rahmen desselben Behandlungstages mehrere mikroskopisch unterstützte Eingriffe erfolgen. Von Nummer 441, dem Zuschlag für den Einsatz eines Lasers, unterscheidet sich 440 durch das eingesetzte technische Hilfsmittel.

Gebühren und Steigerungssatz

400 Punkte
SteigerungssatzFaktorBetrag
Einfachsatz1,0-fach23,31 €
Regelhöchstsatzohne Begründung2,3-fach53,62 €
Höchstsatzmit schriftlicher Begründung3,5-fach81,60 €

Gebührenrahmen nach § 5 Abs. 1 u. 2 GOÄ. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes muss auf der Rechnung schriftlich und für den Patienten nachvollziehbar begründet werden (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Abrechnungsbestimmungen

  • Der Zuschlag nach Nummer 440 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig

Verwandte Ziffern

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 440

Was bedeutet die GOÄ-Ziffer 440?

Die GOÄ-Ziffer 440 steht für „Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen“ und gehört zu Kapitel C. Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen der Gebührenordnung für Ärzte.

Wie viele Punkte hat die GOÄ-Ziffer 440?

Die GOÄ-Ziffer 440 ist mit 400 Punkten bewertet; das entspricht 23,31 € beim einfachen (1,0-fachen) Gebührensatz.

Was kostet die GOÄ-Ziffer 440 beim Regelhöchstsatz?

Beim Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt die Gebühr 53,62 €; höhere Faktoren bis zum 3,5-fachen sind mit schriftlicher Begründung möglich.

Gibt es Abrechnungsbestimmungen für die GOÄ-Ziffer 440?

Ja, für die GOÄ-Ziffer 440 gelten gesonderte Abrechnungsbestimmungen (siehe Abschnitt oben).

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Leistungslegende, Punktzahl, Gebührensätze und Abrechnungsbestimmungen automatisiert aus dem amtlichen GOÄ-Verordnungstext (Stand 01.01.2002) extrahiert; die Erläuterung zur Anwendung ist redaktionell mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr, kein Ersatz für Rechts- oder Abrechnungsberatung; maßgeblich ist stets der amtliche GOÄ-Text in seiner aktuell gültigen Fassung.