GOÄ-Lexikon › Rechtsprechung › III ZR 173/09
Entscheidung des Bundesgerichtshofs, III. Zivilsenat, zur Gebührenordnung für Ärzte — vom Gericht als Leitsatzentscheidung veröffentlicht.
Der Umfang einer Innenvollmacht, die der Patient dem ihn behandelnden Arzt zum Zwecke der Beauftragung eines externen Laborarztes mit einer Blutuntersuchung stillschweigend erteilt, richtet sich grundsätzlich danach, was im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich ist.
Quelle: Bundesgerichtshof, amtlicher Leitsatz (gemeinfrei nach § 5 UrhG).
BGB § 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1; GOÄ § 1 Abs. 2 Satz 1
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